HERAUSGEBER

almtrieb Fahrrad und Service GmbH

Sitz der Gesellschaft: München

Registergericht: Amtsgericht München, HRB 217585

Geschäftsführer: Marius Neubronner und Marc Stauß

Umsatzsteuer-ID: DE300007447

Frundsbergstr. 13

80634 München

Deutschland

T: +49 89 89068219

E: info@almtrieb.de

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URHEBERRECHT

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DATENSCHUTZ

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AGBs

1. Vertragsabschluß

1.1. Es gelten für Geschäfte jeglicher Art zwischen der Firma almtrieb Fahrrad und Service GmbH, Frundsbergstr. 13, 80634 München, eingetragen HRB 217585 im Handelsregister München, Umst. Ident Nr. DE300007447, und den Kunden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende AGB´s oder Bedingungen von Käufern haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.

1.2. Der Kaufvertrag ist erst wirksam abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt hat oder aber die Lieferung ausgeführt ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.

1.3. Die Firma almtrieb Fahrrad und Service GmbH kann von einer versprochenen Lieferung oder Leistung zurücktreten, wenn sich erst nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist. Etwaig geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet.

1.4. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen, auch in einer formlosen E-Mail. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsabänderungen.

1.5. Änderungen und Irrtümer bezüglich Preisen, Ausstattungen und getroffenen Aussagen sind jederzeit vorbehalten.<br/>

2. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich als Barzahlungspreise inkl. Mwst. und ohne Skonto und sonstige Nachlässe zzgl. Verpackungs- und Transportkosten. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.

3. Zahlung/Zahlungsverzug

3.1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes fällig. Zahlungen sind ausschließlich über die Kasse Bar oder per EC-Karte zu leisten.

4. Lieferung und Lieferungsverzug

4.1. Die Lieferzeiten betragen 4 bis 6 Wochen.Die Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn sie wurden ausdrücklich verbindlich vereinbart, dann sind sie schriftlich anzugeben. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls ein neuer Liefertermin zu vereinbaren.

4.2. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug.

4.3. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z. B. Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, die auf die Fertigstellung von erheblichem Einfluss sind, Streik, Aussperrung, etc., tritt Lieferverzug nicht ein.

4.4. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Schadenersatzansprüche gegen die Die Firma almtrieb wegen Verzug oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.<br/>

4.5. Die Ware ist sofort nach dem Empfang durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden sowie Material- und Herstellungsfehler zu untersuchen. Festgestellte Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen, beim Paketdienst durch Vermerk auf dem Empfangsschein, bei der Firma almtrieb durch Übersendung einer Kopie dieses Empfangsscheins per Post, Fax oder Email.

4.6. Die Lieferzeiten betragen bis zu 6 Wochen. Auf Grund der Personaliesierung der Fahrräder werden die einzelnen Rahmen erst nach Bestellung lackiert.

5. Abnahme

5.1. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen.

5.2. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5.3. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Kaufgegenstand entstandene Schäden.

6. Widerrufsbelehrung

6.1. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Es besteht kein Widerrufsrecht bei individueller Anfertigung – dies gilt bei Bestellung eines Wunschnamens und bei Bestellung eines persönlichen Designs. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

almtrieb Fahrrad und Service GmbH

Frundbergstr. 13

80634 München

Tel.: 089 / 89068219

Email: info@almtrieb.de

www.almtrieb.de

6.2. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufgegenstandes gemäß den gesetzlichen Regeln vor.

7.2. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer die Sache herausverlangen, sofern er vom Vertrag zurückgetreten ist.

7.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu veräußern, oder sonstige das Eigentum von almtrieb gefährdende Maßnahmen zu ergreifen.

8. Gewährleistung

8.1. Der Verkäufer leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit für eine Zeit von zwei Jahren ab Auslieferung. Bei gebrauchten Kaufgegenständen wird die Gewährleistung des Verkäufers auf ein Jahr begrenzt. Die dem Käufer bei Übergabe des Kaufgegenstandes bekannten Mängel und Abnutzungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

8.2. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht (z. B. bei Wettbewerben und nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch) oder auf Veranlassung des Käufers in den Kaufgegenstand Teile eingebaut oder gegenüber dem originalen Auslieferungszustand verändert worden sind, oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.

8.3. Die Gewährleistung umfasst die notwendigen Reparaturarbeiten, sowie die Ersatzteile und deren Montage. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Natürlicher Verschleiß bzw. funktionsbedingter Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

8.4. Wenn der Kunde eine Ware trotz Kenntnis eines Mangels annimmt, sind Gewährleistungsansprüche nur so weit möglich, als er sich diese unverzüglich schriftlich bei der Firma almtrieb vorbehält.

8.5. Ist der Kunde kein Endverbraucher i.s.d. § 13 BGB, so stehen ihm Gewährleistungsansprüche wegen Transportschäden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigepflicht gemäß §4, 5., nachgekommen ist.

8.6. Die Gewährleistung kann nur vom rechtmäßigen Eigentümer in Anspruch genommen werden.

9. Garantiebedingungen

9.1. Die Firma almtrieb leistet eine freiwillige erweiterte Garantie für Material- und Verarbeitungsfehler auf seine Fahrradrahmen. Bei  Rahmen aus Aluminium für die Dauer von 10 Jahren ab Kaufdatum, auf  Rahmen aus Carbon oder Aluminium und Carbon für die Dauer von 3 Jahren ab Kaufdatum. Die freiwillige erweiterte Garantie gilt nicht für Dekore und Lackierungen. almtrieb behält sich vor, ein ähnliches Rahmenmodell oder eine andere Farbe zu liefern. Die mit dem Austausch eines Rahmens verbundenen Arbeits- und Transportkosten gehen zu Lasten des Fahrradeigentümers.

9.2.  Gewährleistungs- und Garantieansprüche erlöschen, wenn:

- Teile nachträglich unsachgemäß montiert wurden, die nicht der ursprünglichen technischen Spezifikation des Fahrrades entsprechen, oder bei der Montage von gebrauchten Teilen

- Teile der ursprünglichen Ausstattung modifiziert wurden

- das Fahrrad zweckentfremdet wurde (siehe Bedienungsanleitung "bestimmungsgemäße Verwendung")

- Bedienungsfehler begangen wurden

- das Fahrrad mangelhaft gepflegt wurde

- das Fahrrad durch einen Unfall beschädigt wurde

- die Inspektionen nicht fristgerecht durchgeführt wurden

- das Fahrrad gar nicht oder unsachgemäß repariert oder gewartet oder eingestellt wurde

- Schaden am Fahrrad entstanden ist durch Verwendung von verschlissenen Teilen, wie z.B. Bremsbelägen, Reifen, Kette, Zahnkranz, Schalt- oder Bremszügen, Felgen, etc.

- die Empfehlungen der Betriebsanleitung nicht befolgt wurden

- Schaden durch Wetter- oder Umwelteinflüsse oder sonstige höhere Gewalt entstanden ist

- das Fahrrad durch einen nicht autorisierten Händler repariert oder gewartet wurde

- das zulässige Gesamtgewicht des Rades bzw. das maximale Fahrergewicht plus Zuladung überschritten wurde.

10. Datenschutz

Grundsätzlich behandeln wir alle Ihre personenbezogenen Daten vertraulich. Alle für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert, jedoch soweit für die Auftragsabwicklung erforderlich, weitergegeben. Dies betrifft vor allem Paketdienste oder andere in die Auftragskette eingebundene Unternehmen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.

11.2. Erfüllungsort für alle Lieferungen uns Leistungen, sowie Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma almtrieb Fahrrad und Service GmbHist der Hauptsitz der Firma almtrieb Fahrrad und Service GmbH. Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Wohnsitz des Endverbrauchers nach § 13BGB.

11.3. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist der Hauptsitz der Firma almtrieb Fahrrad und Service GmbH ausschließlicher Gerichtsstand.

12. Schlussbestimmung

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz gleich aus welchem Grunde, unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es ist anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die der ursprünglichen Intention der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.